ATH-Consulting-Engineer
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für eine INHOUSE BERATUNG



Wichtige Hinweis zu meiner AGB vor der Unterschrift

Bitte lesen Sie den Hinweis vor der Unterzeichnung des Vertrages. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass meine

Ratschläge und Informationen lediglich Anhaltspunkte darstellen. Die fachkundige Beratung durch einen Statiker,

Maschinenbauer oder Architekten können meine Informationen nicht ersetzen.


Die Nutzung der Beratung erfolgt auf alleinige Gefahr des Anwenders. Die ATH-Consulting-Engineer übernimmt keinerlei

Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen  

Für mögliche Schäden materieller oder immaterieller Art (insbesondere entgangener Gewinn, Schadensersatz aufgrund von

Wettbewerbsklagen) übernimmt die ATH-Consulting-Engineer keinerlei Haftung.


Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit und für den Fall, dass eine Haftung gesetzlich zwingend

vorgeschrieben ist.   


Wichtiger HINWEIS:

Meine Informationen entsprechen meinen heutigen Kenntnissen und Erfahrungen nach meinem besten Wissen. Ich gebe

sie jedoch ohne Verbindlichkeit weiter. Änderungen im Rahmen des technischen Fortschritts und der betrieblichen

Weiterentwicklung der Hersteller bleiben vorbehalten.


Meine Informationen beschreiben lediglich die Beschaffenheit der Produkte und Leistungen und stellen keine Garantien dar.

Mein Kunde ist von einer sorgfältigen Prüfung der Funktionen bzw. Anwendungsmöglichkeiten der Produkte durch dafür

qualifiziertes Personal nicht befreit.


Dies gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter. Die Erwähnung von Handelsnamen einzelner

Unternehmen ist keine Empfehlung und schließt die Verwendung anderer gleichartiger Produkte nicht aus.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der ATH-Consulting-Engineer für die Inhouse-Beratung beim Kunden

Bitte beachten Sie, dass für Ihre Teilnahme bei meiner Inhouse-Beratung die nachfolgenden Allgemeinen

Geschäftsbedingungen verbindlich gelten. Ich erbringe meine Leistungen Ihnen gegenüber ausschließlich auf dieser

Grundlage. Gegenstand des jeweiligen Auftrags ist die Durchführung der gebuchten Beratung oder sonstiger vereinbarter

Leistungen, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg.


1.        Geltungsbereich

1.1      Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für künftige Vertragsbeziehungen zwischen ATH-

Consulting-Engineer -nachstehend „ATH“ genannt- und dem Vertragspartner für Beratungen -nachstehend „Kunden"

genannt.


1.2      Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,

ATH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit

der Textform.


2.        Vertragsgegenstand

2.1      ATH bietet fachliche Informationen und Ratschläge an. Bei der Beratung können maximal 5 Mitarbeiter bzw.

Teilnehmer anwesend sein. Die Beratung wird von dem Berater sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt.

ATH übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und Ratschläge oder der

Durchführung der Beratung.


3. Angebot, Buchung, Auftragsbestätigung

3.1      Inhouse-Beratungen sind Beratungsveranstaltungen in den Räumen des Kunden vor Ort oder in vom Kunden

angemieteten Räumlichkeiten. Die Seminarorganisation inkl. der Seminarausstattung (wie z. B. Beamer, etc.), die

Einladung sowie die Verköstigung der Teilnehmer obliegen dem Kunden.


3.2      ATH stellt den Berater und die Themen. ATH führt für den Kunden in einem Inhouse-Angebot näher bezeichnete

Beratung durch. Die Leistungen von ATH bestehen aus Konzeption, Vorbereitung und fachlicher Durchführung der

jeweiligen Beratung. Die Bereitstellung von schriftlichen Unterlagen ist nicht vorgesehen.


3.3      Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Informationsangebot durch den Berater. Werden einzelne

Leistungen durch einen Kunden nicht in Anspruch genommen, wird dennoch die gesamte Gebühr in Rechnung gestellt.


3.4     Die Aufträge für Inhouse-Beratungen müssen in Textform erfolgen (per Post, Fax oder E-Mail) und werden erst

rechtswirksam, wenn sie durch ATH in Textform bestätigt werden. Die Buchung ist für den Kunden verbindlich.


So erreicht ATH Ihre Anfrage:

Telefon: 061629426586

Fax: 06162

E-Mail:info@ath-consulting-engineer.de

www.ath-consulting-engineer.de/Beratung finden Sie aktuelle Programminformationen.


3.5      Sämtliche Leistungen des Beraters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von

derzeit 19 %.


4. Reibungsloser Ablauf: Organisation Schulungsraum, Technik und Vorbereitung

4.1      Die Organisation eines geeigneten Besprechungsraums erfolgt bei der Inhouse-Beratung durch den Kunden.

Eventuelle Pausengetränken, Snacks sowie Mittagessen, ggfs. Abendessen sind durch den Kunden bereitzustellen.


4.2     Die genauen Anforderungen an die Tagungstechnik teilt ATH nach der Beraterbestätigung schriftlich mit.


4.3     Um eine “persönliche“ Beratung zu ermöglichen, stellt der Kunde schriftlich die Vornamen und Nachnahmen der

Teilnehmer zusammen und stellt diese 7 Tage vor Durchführung ATH zur Verfügung.


4.4     ATH behält sich vor, notwendige inhaltliche und/ oder organisatorische Änderungen vor oder während der

Beratungsveranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Beratung nicht wesentlich ändern.


4.5      Während der ganzen Beratung ist ein den Teilnehmern weisungsbefugter Mitarbeiter des Kunden anwesend.


5. Verbindliche Anmeldung/ Abrechnung

5.1      Nach Auftragserteilung durch den Kunden erhält dieser durch ATH umgehend eine Buchungsbestätigung. Erst damit

liegt eine verbindliche Beraterbuchung vor. Rechtzeitig vor Beraterbeginn bekommt der Kunde alle weiteren Informationen

der Beratung zugesandt. Pro Beratertag wird ein Tagessatz (netto) ohne der gesetzlichen MwSt. vereinbart.


5.2      Diesem Tagessatz liegt eine tägliche Beratungsdauer bis zu 8 Stunden à 45 Min. zugrunde. Weitergehende

Leistungen (z.B. umfassende Vorbereitungsgespräche) müssen gesondert vereinbart werden. Die Spesenkosten von ATH

 werden nach der Beratung abgerechnet und mit der Beratergebühr in Rechnung gestellt.


5.3      Für ATH (ab 76 km Entfernung von Reinheim) bucht der Kunde eine Unterkunft. Eine Hotel-Buchung durch ATH und

nachträgliche Rechnungsstellung an den Kunden ist nach Absprache möglich.


5.4      In der Beratungstagespauschale (netto) sind nicht enthalten die Kosten für die Tagungstechnik, den Schulungsraum

 (ggf. weitere Hotelkosten) sowie die Spesenkosten. Diese obliegen dem Kunden.


5.5      Unter Reisekosten versteht ATH alle Anfahrts- (Bahn, Flug oder PKW) bzw. Transferkosten (z.B. Taxi oder Bus),

 Verpflegungskosten in Höhe von max. 30 € pro Beratertag sowie ggfs. Kosten für Übernachtung incl. Frühstück.


5.6      Barauslagen und besondere Kosten, die dem Berater auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden

zum Selbstkostenpreis berechnet.


5.7      Der Kunde erhält nach Ende der Veranstaltung eine Gesamt-Rechnung. Diese Schlussrechnung ist unter Angabe der

Rechnungsnummer zahlbar abzüglich 2 % Skonto bei Zahlungseingang innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei

Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum beträgt der Skontosatz 1 %.


5.8      Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Berater ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen

in Höhe von 2 % zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.


6. Inhouse-Beratung an einem anderen Beratungsort oder Beratungsräumlichkeiten (z.B. Hotel)

6.1      Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Hotel bzw. Anbieter von Räumlichkeiten und dem

Kunden zustande. ATH weist darauf hin, dass Stornokosten seitens des Hotels oder Anbieters anfallen können, wenn Sie

kurzfristig die Beratung absagen oder nicht erscheinen.


6.2      Bitte beachten Sie, dass Ihr Stornierungsrecht von bis zu 30 Tagen vor Beraterbeginn nur bzgl. der

Beratungsgebühr von ATH gilt. Für die Hotelleistungen (Tagungspauschale/ Übernachtung) können seitens der Hotels

längere Stornofristen bestehen.


6.3      Auch eventuelle Pausengetränken, Snacks sowie Mittagessen, ggfs. Abendessen sind durch den Kunden zu buchen

und durch den Kunden direkt zu bezahlen.


7. Stornierung/ Beraterabsage

7.1      Sollte der Kunde gezwungen sein, eine bereits gebuchte Beratung zu stornieren, muss er ATH umgehend schriftlich

(per Post, Fax oder E-Mail) benachrichtigen.


7.2      Die Inhouse-Beratung kann statt einer Stornierung kostenfrei in Abstimmung mit ATH auf einen anderen Termin

umgebucht werden. Eine Umbuchung ist nur innerhalb des aktuellen Kalenderjahres und nur einmalig möglich. Die

Rechnungsstellung erfolgt zum ursprünglich bestätigten Termin und ist nach Rechnungserhalt laut Zahlungsbedingungen

zur Zahlung fällig.


7.3      Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:

a)  Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

b) Stornierung zwischen 15 und 29 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Inhouse-Beratungsgebühr (netto)

c)  Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 Prozent der Inhouse-Beratungsgebühr (netto)


7.4      Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt hat ATH das Recht, die Beratung auf einen Ersatztermin

zu verschieben oder die Beratung komplett abzusagen. Der Kunde hat keine weitergehenden Ansprüche gegen ATH,

insbesondere nicht auf Schadensersatz.


8. Haftung

8.1      Die Teilnahme an der Beratung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Beratungszeiten sind die

Teilnehmer über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert.


8.2      In der beraterfreien Zeit und während der Aktivitäten im Rahmen eines eventuellen Begleitprogramms unterliegen

Sie ebenfalls diesem Versicherungsschutz und / oder dem privaten Versicherungsschutz.


8.3      ATH haftet als Berater für Personen- und Sachschäden, die vor, während und nach den Beratungsveranstaltungen

entstehen bzw. entstanden sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ATH oder ihrer Erfüllungsgehilfen.


8.4      Versicherungsansprüche bei Unfällen und bei entstandenen Schäden können gegenüber ATH als Berater nicht

geltend gemacht werden. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens ATH nicht. Jeder Kunde/

Teilnehmer haftet selbst für verlorengegangene oder entwendete Sachen. Der Kunde ist verpflichtet, die üblichen

Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare Schäden abzuschließen.


9. Gerichtsstand

9.1      Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach dem Firmensitz. Der Firmensitz von ATH-Consulting-Engineer ist

Reinheim. Der Gerichtsstand ist Darmstadt.


10. Datenschutz

10.1    Die Daten des Kunden werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden

Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.


10.2    Zur Bestellabwicklung der Beratung werden Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten sowie E-Mail-Adresse des

Kunden benötigt. Die personenbezogenen Daten werden von ATH ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt.


10.3    ATH behandelt diese Information vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, ausgenommen an Partnerfirmen,

welche die Daten zur Abwicklung der Bestellung benötigen. Ergänzend wird auf unsere Datenschutz-Richtlinien verwiesen.


11.      Verschwiegenheitspflicht

11.1    Der Berater verpflichtet sich, während der Dauer einer Fachberatung und auch nach deren Beendigung, über alle

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren.